Eine Atomaufsichtsbehörde ist eine staatliche Behörde für die Regulierung, Gesetzgebung, Überwachung und Kontrolle von Kernkraftwerken, kerntechnischen Anlagen und Kerntechnik zuständig. Die Verwaltung und Planung der Nutzung der Kernenergie in einem Land obliegt in der Regel der Atomenergiebehörde. In einigen Fällen überschneiden sich die Zuständigkeiten.