Florentinus (Jurist)
Florentinus war ein hoch- oder spätklassischer Jurist der römischen Kaiserzeit, der nachweislich in der Zeit nach Antoninus Pius tätig war.[1] Zu seinen Wirkungsdaten besteht allerdings Uneinigkeit, denn teils wird er auch den Epochen Mark Aurels beziehungsweise des Commodus zugeordnet,[2] teils den Severern.[3]
Bekannt ist Florentinus heute allein aufgrund seines Anfängerlehrbuchs libri XII institutionum, eines Werkes, das fragmentarisch seinen Niederschlag in den justinianischen Digesten gefunden hat und mit einem Zitat zudem in der Scholia Sinaitica wiedergegeben ist.[4] Methodisch nahezu vorbildlichen Charakter hatten die gaianischen Institutionen. Einer Einleitungsformel (praefatio) folgten – hier systematisch leicht gegenüber Gaius modifiziert – nacheinander das Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht. Die Zitation älterer Juristenkollegen beschränkte sich auf Gaius Aquilius Gallus und Trebatius.[5]
Aufgrund des von Valentinian III. erlassenen Zitiergesetzes, waren nur wenige Autoritäten für den Rechtsunterricht zugelassen. Im Anschluss an diese Auffassung verfügte Justinian auch das Verbot der Aufnahme weiterer klassischer Autoren in seinen Digesten. Obgleich also Fernhaltung geboten war, nahm Tribonian die Verantwortung auf sich und Florentinus fragmentarisch im Werk auf. Da Florentinus auch beträchtlichen Anklang in den Rechtsschulen des Ostens (Beirut und Konstantinopel) fand, was ebenfalls einen Verstoß gegen die kaiserlichen Anweisungen bedeutete, zeigen sich Schlupflöcher, denn kaiserliche Verbote wurden jedenfalls nicht strikt befolgt.[6]
Weitere Quellen
Bearbeiten- Institutiones Iustiniani I, 3, 1–3; II 1, 18 f.; II 11, 1.; II 16, 6; II 19, 4; III 16, 2; III 17, 1.
Literatur
Bearbeiten- Stephan Brassloff: Florentinus 4. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band VI,2, Stuttgart 1909, Sp. 2755 f.
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ Eine Textstelle der Digesten (41, 1, 16.) nimmt Bezug auf Kaiser Antoninus Pius.
- ↑ Paul Krüger: Geschichte der Quellen und Litteratur des Römischen Rechts. 2. Auflage. Leipzig 1912, S. 193.
- ↑ Adolf August Friedrich Rudorff: Römische Rechtsgeschichte zum akademischen Gebrauch. Band 1: Rechtbildung. (Digitalisat) Bernhard Tauchnitz, Leipzig 1857/1859. S. 179.
- ↑ Eine Zusammenstellung findet sich bei Otto Lenel: Palingenesia juris civilis. Band 1, 1887–1889. S. 171 ff.
- ↑ Digesten 48.4.18.; 41.1.16.
- ↑ Detlef Liebs: Rechtsliteratur. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 193–221, hier S. 214 f. (Rn. 47).
Personendaten | |
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NAME | Florentinus |
KURZBESCHREIBUNG | römischer Jurist der Kaiserzeit |
GEBURTSDATUM | 2. Jahrhundert |
STERBEDATUM | 2. Jahrhundert oder 3. Jahrhundert |