Diskussion:Wittum
FÜR die Braut (2004)
BearbeitenDas Wittum ist hier wohl falsch dargestellt (??) , denke ich... Es war ein Betrag, der FÜR die Braut (also vom Bräutigam an die Braut) bezahlt wurde... (s. Morgengabe) und nicht andersherum! Sicher bin ich mir jedoch nicht. --Marlowe (Diskussion) 00:24, 31. Jul 2004 (CEST)
Begründung der Überarbeitung (2006-2008)
BearbeitenIch habe die 3 Artikel Wittum, Widum und Witwengut hier zusammengeworfen, da sie eng miteinander verwandt oder identisch sind. Allerdings ist die Erklärung inkonsistent mit anderen im Netz [1]. Der Begriff Kirchengut taucht gar nicht auf. Laut [2] gibt es wohl zwei Bedeutungen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:44, 7. Jun 2006 (CEST)
- So glücklich ist dieses Vermengen der dreielei Begriffe doch nicht, wäre doch das Wittum eher mit der Morgengabe verwandt, das Widum, zwar auch mit Wittum leicht verschwägert, gehört aber viel mehr zur Kirchengeschichte oder zur Versorgung der Geistlichen. Und zum Witwengut gehört einfach die Witwe und (noch) nicht die Braut... (nicht signierter Beitrag von --87.245.91.33 (Diskussion | Beiträge) 20:52, 20. Dez. 2006)
- Nach Meyers Kon.lexikon, Bd. 16 ist das "Wittum (Leibgedinge, Dotalicium, Vidualicium), die dem deutschen Recht eigentümliche Versorgung der Witwe aus dem Nachlaß ihres verstorbenen Ehemanns (s. Güterrecht der Ehegatten, S. 948). W. heißt namentlich auch die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe des Monarchen und der Witwen von Prinzen eines fürstlichen Hauses zu gewährende Dotation." --Asdfj (Diskussion) 10:39, 2. Apr. 2007 (CEST)
- In den Kirchenbüchern von Elspe steht, das Pastroatsgut ist ein Wydengut (Widum-Pfarrhof) Urkunden 1500, 1550 und 1700, daher sollten es auch unbewegl. Vermögen von Kirchenpfründen sein --Wolfgang Poguntke (Diskussion) 01:37, 28. Okt. 2007 (CEST)
- Im Buch "Geschichte der Stadt Neunkirch" von Wilhelm Wildberger auf Seite 27 steht, dass Widum ein Synonym für Kirchengut ist. Ich denke diese Bedeutung sollte auch noch in den Artikel eingebracht werden. --Caesu (Diskussion) 15:46, 1. Okt. 2008 (CEST)
Morgengabe vs. Witwengut (2008)
BearbeitenZur Herausarbeitung der Unterschiede folgendes Zitat. Im Text geht es um die Kaiserin Kunigunde, die von Heinrich II. erst eine Morgengabe (nämlich Bamberg) bekam, auf die sie anschließend verzichtete. Später bekam sie Ersatzgüter (namentlich den Königshof Kassel).
- Eigentlich durfte Heinrich seiner Gemahlin keinen Königshof, also Besitz aus Königs- oder Reichsgut, sondern nur eigene Güter übertragen. In diesem Fall konnte er aber Reichsgut vergeben, denn die Witwenversorgung war im Gegensatz zur Morgengabe, die nach dem Tod der Frau an ihre Verwandten fiel, wirklich nur für die Witwe vorgesehen und würde nach Kunigundes Tod wieder an das Reich zurückfallen.
- Aus::
- Brödner, Petra: 'Eck kan mek nycht toffrede geven, eck mot to Koffungen', Kloster und Damenstift Kaufungen im Mittelalter,
- in: Baumgärtner, Ingrid (Hg.): Kunigunde - eine Kaiserin an der Jahrtausendwende, Kassel 1997.
Vielleicht hilft das ja weiter. --92.227.30.114 14:19, 5. Feb. 2008 (CET)
- HINWEIS: Bei Hans Haid, "Mythos Lawine", wird der Begriff "Widum" ohne weitere Erläuterung offenbar synonym für "Pfarrhof" verwendet (teilweise auch Zitate aus historischen Dokumenten). Es dürfte sich dabei um eine in (West-)Tirol übliche Bezeichnung handeln. Franz Oberleitner (nicht signierter Beitrag von --90.152.179.92 06:00, 1. Mai 2008)
Bearbeitung (2009)
BearbeitenNun denke ich, dass es einigermaßen Verständlich ist, die Begriffe meinen im Grunde das eine, was sich aber mit der Zeit verändert... Möglicherweise daher die Verwirrung... Wittwengut ist eigendlich nur ein Teil eines Wittums, daher raus. Grüße --LutzBruno (Diskussion) 22:47, 20. Mär. 2009 (CET)
Wittum != Widum (2012)
BearbeitenIch war sehr überrascht nach der Suche nach "Widum" hierhin weitergeleitet worden zu sein. Zugegeben, der Wortursprung hat die gleichen Wurzeln, das ist aber auch das einzige Verbindende von "Wittum" und "Widum". Ich würde den 2. Absatz unter dem Lemma "Widum" speichern. MfG--ManfredK (Diskussion) 14:32, 10. Mai 2012 (CEST)
Witthums-Hauptmann (2012)
BearbeitenIn diesem Artikel sollte vielleicht von den Experten auch noch der Begriff "Witthums-Hauptmann" erörtert werden. Dem Witthums-Hauptmann unterstanden an einem fürstlichen Hof oder in einem Kloster die weltlichen Amtspersonen, während der Hofmeister für das Gesinde zuständig war. -Alemanno (Diskussion) 15:11, 15. Nov. 2012 (CET)