Dieses Wappen der Gemeinde Steckborn basiert auf den Grundlagen aus früheren geschichtlichen Dokumenten. Das Wappen wurde von der Politischen Gemeinde Steckborn präzise definiert und in der Gemeindeordnung festgelegt. Diese Gemeindeordnung wurde nach deren Genehmigungen 2002 in Kraft gesetzt und ist daher heute die rechtliche Grundlage für dieses Wappen. Einmal ist die Ordnung durch die Stimmbürger von Steckborn an einer Urnenabstimmung genehmigt worden, danach hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau, als die nächsthöhere Instanz, die Gemeindeordnung genehmigt. Seither ist sie in Kraft. Hier die Einzelheiten dazu als Auszug aus der heute geltenden Gemeindeordnung Steckborn vom 2.6.2002:
Gemeindewappen Steckborn
Politische Gemeinde Steckborn
Auszug aus der Gemeindeordnung:
I. GRUNDSÄTZE UND AUFGABEN
Art. 1 Gebiet und Namensgebung
1 Steckborn ist eine politische Gemeinde des Kantons Thurgau. Ihre Grenzen sind in den Grundbuchplänen festgelegt.
2 Gestützt auf das am 26. Januar 1313 an Steckborn von Kaiser Heinrich VII verliehene Stadt- und Marktrecht nennt sie sich Stadt Steckborn.
3 Das Wappen der Stadt Steckborn zeigt auf blauem Grund einen Ring mit zwei gekreuzten Stäben in Gelb. Die Stäbe verlaufen links unter und rechts über dem Ring, gemäss dem Originalwappen von 1585, das in Stein gehauen im Innern des alten Rathauses in die Wand eingelassen ist.
…
XII. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 49 Inkrafttreten
Diese Gemeindeordnung tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten und Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Sie ersetzt die Gemeindeordnung vom 23. August 1998.
Genehmigungsvermerke:
Durch die Stimmberichtigten der Politischen Gemeinde Steckborn an der Urnenabstimmung vom 02.06.2002 angenommen.
Vom Regierungsrat des Kantons Thurgau mit RRB 716 vom 03.09.2002 genehmigt.
File:Steckborn-blazon.svg ist eine vektorisierte Version dieses Bildes. Diese sollte an Stelle des Rasterbildes verwendet werden, sofern sie nicht schlechter ist.
Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.
Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.http://www.gnu.org/copyleft/fdl.htmlGFDLGNU Free Documentation Licensetruetrue
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Lizenzmarkierung wurde auf Grund der GFDL-Lizenzaktualisierung hinzugefügt.http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/CC BY-SA 3.0Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0truetrue
.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.