BeschreibungOede Gründe 1832 im Unterdonaukreis.jpg
Mitteilung über Landkultivierung im früheren Unterdonaukreis (heute Regierungsbezirk Niederbayern) Tabelle 23 Oede Gründe 1832 im Unterdonaukreise aus [1] bzw. [2]
Ob solche ohne große Vorarbeiten der Kultur fähig seyen?
Ob und welche Vorarbeit dieselben bedürfen und mit welchen Kosten?
Ob und wie viel Gründe ohne Nachtheil für den Nahrungsstand der vorhandenen Familien disponibl werden könnten und in welchen Preisen?
Wie viele Familien und mit welchem Aufwande auf a. Bodenkultur b. Bodenankauf und c. Häuserbau zweckmäßig untergebracht werden könnten?
Bemerkung. Ganz öde Gegenden existiren nicht mehr; indessen befinden sich hie und da noch Strecken, welche theils ohne große Vorarbeit durch Austrocknung mittelst Abzugsgräben zur Kultur gebracht werden könnten; wie z.B. auf den Ebenen bei Plattling, Landgerichts Deggendorf u.s.w. allein sie befinden sich im Besitze von Privaten oder Gemeinden, die sie größtentheils als Weiden benützen, und können daher nicht disponibl gemacht werden, oder welche wie im bayerischen Walde durch ihre örtliche Lage als sumpfige Gründe, kiesige Auen an den Ufern der Donau, des Innes und der Isar in Folge stets sich wiederholender Überschwemmungen jedem Kulturs-Versuche spotten. Wohl könnten billige Abtretungen entbehrlicher öder oder theilsweise kultivirter Staatsgründe um billige Preise zu erlangen sein. Ürigens dürften für einen Ansiedler nach Beschaffenheit des Bodens, der Lage, nach mehr oder minder geschehener Kultur 20 bis 40 Tagwerke hinreichen und zur Herstellung der Baulichkeiten ebenfalls nach Örtlichkeit und Preisen der Baumateralien 400 bis f. 500 Kosten erforderlich sein.
München den
coll.
K. Staatsministerium des Innern
Berns
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