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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: Stadt Bad Laasphe
English: City of Bad Laasphe
Français : Ville de Bad Laasphe
Blasonierung
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Deutsch: Der Stadt Laasphe, jetzt Bad Laasphe, ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten Arnsberg vom 16. Januar 1976 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden. „In Schwarz eine silberne (weiße) Stadtmauer mit offenem Torturm, überragt von zwei silbernen (weißen) Zinnentürmen, zwischen denen ein silberner (weißer) mit zwei schwarzen Pfählen belegter Schild schwebt.“ Das Wappen basiert auf einem Siegel aus dem 14. Jahrhundert. Der kleine Schild enthält das ursprüngliche Wappen der Stadtherren, der Grafen von Wittgenstein.
English: „The arms of Laasphe were granted on March 10, 1937 and again on January 16, 1976. Laasphe received city rights in 1277. The oldest seal of the city dates from 1352 and already shows the same composition as the above arms. The gate with the towers symbolises the fortified city. The small shield shows the arms of the Lords of Wittgenstein, who owned the city at the time. In 1908 the arms were officially granted, but the shield was changed to a quartered shield for a later branch of the family, see image below.“
Referenzen
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Datum 10. März 1937 - again 1976-01-16
Künstler
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UnbekanntUnknown - Neubearbeitung des Wappens für die Stadt Bad Laasphe durch Jürgen Krause.
Quelle http://www.ngw.nl/int/dld/l/laasphe.htm
Andere Versionen Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet: DEU Bad Laasphe COA.png
1908 genehmigte Version: DEU Bad Laasphe 1908 COA.svg
1937 genehmigte Version: DEU Bad Laasphe 1937 COA.svg
SVG‑Erstellung
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Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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