„Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps“ – Versionsunterschied
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== Aufgaben ==
Dem NSKK oblag ab 1934 die [[Verkehrserziehung]] der Kraftfahrer und der Jugend. So arbeitete das NSKK auch eng mit dem 1933 [[Gleichschaltung|gleichgeschalteten]] und in ''Der Deutsche Automobilclub'' (DDAC) umbenannten [[ADAC#Geschichte|ADAC]] zusammen. In diesem Sinne übernahm er nach dem 19. Mai 1943 auch die Aufgaben eines Verkehrshilfsdienstes. Hierzu wurde ein eigenes Verkehrszeichen in die [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)#Entwicklung bis 1945|Straßenverkehrsordnung]] eingeführt, das Kraftfahrer in Bedarfsfällen auf Rufstellen dieses Hilfsdienstes hinwies.<ref>''Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr.'' In: ''Reichsgesetzblatt'', Jahrgang 1943, Nr. 55, Tag der Ausgabe: Berlin, 31. Mai 1943, S. 334.</ref> Hauptziel des NSKK blieb es, seine Mitglieder in der Bedienung und Wartung von [[Motorrad|Motorrädern]] und [[Personenkraftwagen]] auszubilden. Das NSKK ersetzte dabei nicht die [[Fahrschule]] und konnte keine Führerscheinprüfungen abnehmen.
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