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=== Entlassung aus dem Amt des Präsidenten der Eidgenössischen Bankenkommission ===
Max Hommel wurde am 4. Juni 1965 durch den Bundesrat, unter dem Vorsitz vom Ständerat [[Peter Müller (Politiker, 1910)|Peter Müller]], von seinem Amt als Präsident der Eidgenössischen Bankenkommission vorläufig freigestellt und gleichzeitig die Bundesanwaltschaft mit Ermittlungen wegen des Verdachts von Amtspflichtverletzungen beauftragt. Der Bundesrat war durch den Vorsteher des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes, Bundesrat [[Roger Bonvin]], sowie durch Fürsprecher Bernhard Müller (1921–2006)<ref>{{HLS|5694|Bernhard Müller|Autor=Sarah Brian Scherer|Datum=2007-06-28|Abruf=2022-02-15}}</ref>, Sektionschef Ia in der Eidgenössischen Finanz Verwaltung informiert worden.
 
Bekannt wurde die geschäftliche Zusammenarbeit von Max Hommel durch eine Strafanzeige der Eidgenössischen Bankenkommission wegen Betrug und ungetreuer Geschäftsführung gegen Julio Munoz und den ehemaligen Direktor der Spar- und Kreditbank, Hermann Hug<ref>{{Internetquelle |url=http://www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZN19650608-02.2.2.2&srpos=6 |titel=Neue Zürcher Nachrichten 8. Juni 1965 Ausgabe 02 — e-newspaperarchives.ch |sprache=de |abruf=2022-02-15}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=http://www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19650630-02.2.8.3.8&srpos=3 |titel=Der Bund 30. Juni 1965 Ausgabe 02 — e-newspaperarchives.ch |sprache=de |abruf=2022-02-15}}</ref>.
Die Untersuchung ergab, dass er als Inhaber eines Treuhandbüros im Herbst 1963 ein bezahltes Mandat als Finanz- und Steuerberater zweier Gesellschaften des spanischen Financiers Julio Munoz angenommen hatte. Dieses Mandat verschwieg er jedoch gegenüber der Bankenkommission und 1964 stritt er dieses Mandat gegenüber dem Vorsteher des Sekretariates der Bankenkommission und im Frühjahr 1965 gegenüber dem Finanz- und Zolldepartement ab.
 
Die Untersuchung ergab, dass erMax Hommel als Inhaber eines Treuhandbüros im Herbst 1963 ein bezahltes Mandat als Finanz- und Steuerberater zweier Gesellschaften des spanischen Financiers Julio Munoz angenommen hatte. Dieses Mandat verschwieg er jedoch gegenüber der Bankenkommission und 1964 stritt er dieses Mandat gegenüber dem Vorsteher des Sekretariates der Bankenkommission und im Frühjahr 1965 gegenüber dem Finanz- und Zolldepartement ab.
 
Während er das Mandat annahm hatte er bereits Kenntnis, dass sowohl die Spar- und Kreditbank als auch die Banque Genevoise de Credit et de Commerce auf Weisung des Hauptaktionärs Munoz ausländischen Gesellschaften die dem Hauptaktionär nahe stehen sehr bedeutende Kredite ohne bankmässige Garantien gewährt hatten.
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Der Vizepräsident der Eidgenössischen Bankenkommission, Ständerat Dr. Peter Müller (Ruswil), erklärte am Wochenende zur Absetzung von Kommissionspräsident Max Hommel, der im Zusammenhang mit den Stundungsgesuchen der Spar- & Kreditbank sowie der Banque Genevoise de Commerce et Credit der Verletzung von Amtspflichten verdächtigt wird und gegen den die Bundesanwaltschaft gegenwärtig eine Untersuchung durchführte, die übrigen Kommissionsmitglieder müssten heute sagen, dass sie «die Getäuschten» gewesen sind.
 
Die übrigen vier Kommissionsmitglieder waren unter dem Vorsitz von Ständerat Dr. Müller am Freitag nachmittag in Bern zu einer, entgegen anderslautenden Berichten, ordentlichen und «ganz normalen» Sitzung zusammengetreten, deren Datum und Traktanden schon an der vorangegangenen Sitzung festgelegt worden seien.
 
Zu dieser Sitzung erklärte Dr. Müller gegenüber upi, die Mitglieder der Kommission und des Sekretariates der Bankenkommission seien dabei über die «Doppelrolle» von Max Hommel durch den Vorsteher des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes, Bundesrat Roger Bonvin, sowie durch Fürsprecher Bernhard Müller, Sektionschef Ia in der Eidgenössischen Finanz Verwaltung orientiert worden.
 
Lediglich er, Ständerat Dr. Müller, sei von Seiten des Departementes noch vor der Sitzung telephonisch über die Absetzung Hommels informiert worden.
 
Der Spanienbesuch Hommels
 
Zum Besuch Max Hommels in Spanien führte Dr. Müller aus, die übrigen Kommissionsmitglieder seien darüber von Hommel informiert worden, allerdings erst vor kurzem.
 
Es sei um einen Freund Hommels gegangen, der die Nachfolge des vor einer Woche in Genf, zusammen mit dem Spanier Julio Munoz verhafteten ehemaligen Direktor der Spar- & Kreditbank, Hermann Hug, hätte antreten sollen.
 
Laut Aussagen von Hommel gegenüber der Kommission hätte er seinen Freund beraten sollen.
 
Der Freund Hommels habe sich über den Stand der Dinge im Zusammenhang mit der Bank und Munoz informieren lassen wollen, weshalb Hommel und sein Freund, soviel er, Dr. Müller, wisse, gemeinsam nach Spanien gefahren seien.
 
«Dies leuchtete uns durchaus ein», führte der Vizepräsident der Bankenkommission weiter aus.
 
Hommel habe der Kommission gegenüber weiter erklärt, sie hätten über den Stand der finanziellen Verhältnisse um Munoz keine wesentlichen Dinge in Erfahrung bringen können.
 
Hommel habe offenbar auch nicht gewusst, wie die Angelegenheit weitergegangen sei; auch sei sein Freund nicht Generaldirektor der Spar- & Kreditbank geworden.
 
«Wir hatten nicht den leisesten Verdacht, dass Beziehungen bestanden, die nicht hätten sein dürfen», betonte Ständerat Dr. Müller.
 
«Rückblickend müssen wir natürlich sagen, dass wir die Getäuschten gewesen sind.»
 
Die früheren Erklärungen der vier Kommissionsmitglieder gegenüber dem Finanzdepartement seien aber in der «damaligen Sicht absolut in Ordnung» gewesen.
 
Persönlich müsse man sich jetzt zwar fragen, ob es möglich sei, «dass man sich so täuschen lassen kann».
 
Warum erstattete Bankenkommission Anzeige gegen Munoz und Hug?
 
Zur Verhaftung von Julio Munoz und Hermann Hug sowie zur Frage, weshalb die Bankenkommission Anzeige erstattet habe, erklärte Ständerat Dr. Müller: «Wir waren der Ansicht, dass, wenn der Verwaltungsrat der Spar- & Kreditbank nicht handle, wir von der Bankenkommission Anzeige erstatten müssen.»
 
Die Bankenkommission habe gefunden, eine Anzeige sei «unerlässlich».
 
Wörtlich meinte Dr. Müller weiter: «und ich glaube, vom Verwaltungsrat hat man es nicht erwarten können.»
 
Allerdings habe die Bankenkommission vor der Anzeigeerstattung zuerst die Bundesanwaltschaft konsultiert.
 
Nachher sei in Zürich Anzeige erstattet worden, weil «wir glaubten, der Tatbestand sei in Zürich gesetzt worden».
 
Die zürcherischen Instanzen hätten sich allerdings zuerst als unzuständig erklärt und die Angelegenheit nach St. Gallen überwiesen.
 
Offenbar habe man sich dann zwischen St. Gallen und Zürich verständigt; heute sei die Anzeige in Zürich hängig.
 
== Mitgliedschaften ==
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* https://www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZN19650608-02.2.2.2&srpos=6&e=------196-de-20--1--img-txIN-max+hommel-------0-----
* https://www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=LSE19650626-01.2.47&srpos=7&e=------196-de-20--1--img-txIN-max+hommel-------0-----
* https://www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=TTB19650629-01.2.29&srpos=8&e=------196-de-20--1--img-txIN-max+hommel-------0-----
* https://www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NVE19650621-01.2.219&srpos=9&e=------196-de-20--1--img-txIN-max+hommel-------0-----