Bedarfsverkehr

Betriebsart des Verkehrs, bei der die Verkehrsmittel nur bei Bedarf verkehren oder in Betrieb gesetzt werden
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. August 2011 um 21:27 Uhr durch Ohrnwuzler (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Bedarfsverkehr ist ein Begriff aus der Verkehrswissenschaft und bezeichnet eine Betriebsart des Verkehrs wobei die Verkehrsmittel nur bei Bedarf verkehren oder in Betrieb gesetzt werden. Ein grundlegender Unterschied zwischen konventionellem Linienverkehr und flexiblen Bedienungsformen ist, dass Fahrten nur dann durchgeführt werden, wenn ein Fahrtwunsch vorliegt [1]

Der Begriff „Bedarfsverkehr" trifft auf viele Verkehrsformen zu, zum Beispiel:

  • generell beim Güterverkehr (Ausnahme Linienverkehr im Speditionsgewerbe, Frachtschiffahrtslinien und Fähren) auch im sogenannten Trampverkehr oder mit Frachttransportflugzeugen
  • bei Flugzeug-, Bus- und Schiffs-Charter -Reisen und Sonderzügen
  • bei Transporten von Menschen mit Behinderungen, ob mit Treppenlift, Hebebühne oder Taxi-Bussen [2]
  • im weitesten Sinne auch Transporte durch Rettungswagen und Leichenwagen
  • Car-Sharing-Modelle
  • Pendelbahn-Seilbahnen ohne Fahrplan oder Kleinseilbahnen, die von den Passagieren selbst gestartet werden
  • Vergnügungseisenbahnen

Bedarfsverkehr im Öffentlichen Verkehr

Im Öffentlichen Verkehrs tritt Bedarfsverkehr sowohl beim Gelegenheitsverkehrs als auch beim Linienverkehr auf, wobei die Verkehrsmittel mitunter nur nach Voranmeldung verkehren. Bedarfsverkehrsmittel werden vor allem zu Zeiten (Abendstunden, Wochenende) oder auf Strecken (ländliche Gebiete, gering besiedelte Gebiete), wenn/wo nur wenige Fahrgäste unterwegs sind, eingesetzt oder in Verwendung genommen und dienen als Ergänzung des am Tag üblichen Linienverkehrs.

Beispiele [1][3]

  • ein „Anruf-Sammeltaxi" (AST), verkehrt zu Zeiten schwachen Verkehrsaufkommens nach Fahrplan auf festgelegten Strecken von Haltestelle zu Haltestelle,
  • ein „Sammelbus" fährt von festgelegten Haltestellen weg zu bestimmten Zielen (etwa Diskotheken, Veranstaltungen)
  • ein „Anruf-Linientaxi" (ALT), bringt Fahrgäste auf Wunsch bis vor die Haustüre. Die Fahrzeuge starten an festgelegten Haltestellen zu einer frei wählbaren Adresse im Zielgebiet.
  • ein „Rufbus oder L-Bus" hat meistens keine feste Linienführung, er fährt von Haltestelle zu Haltestelle, die Routen werden aber vom Fahrer innerhalb des Bedienungsgebietes nach den Zielhaltestellen der Fahrgäste festgelegt
  • ein „Multi-Bus" fährt nur bei Bedarf und vorheriger Anmeldung von Haltestelle zu Haltestelle.
  • ein „Bürgerbus" wird von ehrenamtlichen Fahrern und Fahrerinnen gesteuert und fährt im Linienverkehr auf Strecken, die vom Öffentlichen Personenverkehr nicht bedient werden, um die eingeschränkte Mobilität von älteren Menschen, Hausfrauen, Kindern und Jugendlichen ohne eigenes Fahrzeug zu verbessern.
  • Verstärkerbusse, für Fahrten, die außerhalb des Takts im Fahrplan stattfinden

Abgrenzung:

  • ein „Anrufbus im Richtungsbandbetrieb oder R-Bus" bedient fahrplanmäßig und bedarfsunabhängig die Haltestellen einer Grundroute, also ohne erfolgtes Anmelden eines Fahrtwunsches. Wenn eine Anmeldung erfolgt ist, bedient der R-Bus zusätzliche Bedarfshaltestellen innerhalb eines definierten Richtungsbandes nach Bedarf. In Ausnahmefällen kann der Ausstieg auch vor der Haustür erfolgen. .[1]

Siehe auch:

ÖPNV-Sonderformen


Einzelnachweise

  1. a b c Handbuch zur Planung flexibler Bedienungsformen im ÖPNV, Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn 2009, ISBN 978-3-87994-038-7, vergriffen, Download beihttp://www.bbsr.bund.de/cln_032/nn_495526/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2009/DL__HandbuchPlanungNeu,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_HandbuchPlanungNeu.pdf bbsr.bund.de, (3.509 kB) zuletzt abgerufen am 23.Aug.2011
  2. Land Berlin, Vergabeverfahren betreffend die Regieleistungen zur Durchführung des Sonderfahrdienstes für mobilitätsbehinderte Personen http://www.bbv-ev.de/pdf/Vergabeunterlagen.pdf zuletzt abgerufen am 23.Aug.2011
  3. http://www.avv.de/ressorts/meine-verbindung/linienfahrplaene/bedarfsverkehr/ Aachener Verkehrsverbund, Glossar, zuletzt abgerufen am 23.Aug.2011