„Bedarfsverkehr“ – Versionsunterschied
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Der Begriff „Bedarfsverkehr" trifft auf viele Verkehrsformen zu, zum Beispiel
* generell beim [[Güterverkehr]] (Ausnahme Linienverkehr im Speditionsgewerbe, Frachtschiffahrtslinien und Fähren) auch im sogenannten [[Güterverkehr#Fernverkehr|Trampverkehr]] oder mit Frachttransportflugzeugen
* bei Flugzeug-, Bus- und Schiffs[[Charter|charter]]reisen und Sonderzüge
* bei Transporten von Menschen mit Behinderungen, ob mit [[Treppenschrägaufzug|Treppenlift]] oder Taxi-Bussen <ref> Land Berlin, Vergabeverfahren betreffend die Regieleistungen zur Durchführung des Sonderfahrdienstes für mobilitätsbehinderte Personen http://www.bbv-ev.de/pdf/Vergabeunterlagen.pdf </ref>
* im weitesten Sinne auch Transporte durch Rettungswagen und Leichenwagen
* [[Carsharing|Car-Sharing]]-Modelle
* [[Pendelbahnen|Pendelbahn-Seilbahnen]] ohne Fahrplan, zum Beispiel auch Kleinseilbahnen, die von den Passagieren selbst gestartet werden
* Vergnügungseisenbahnen
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