- Regierungspräsident (Deutschland)
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Regierungspräsident (RP) ist in Deutschland die Bezeichnung des Leiters der Landesbehörde (Bezirksregierung, Regierung, Regierungspräsidium oder Der Regierungspräsident), deren örtlicher Zuständigkeitsbereich einen Regierungsbezirk definiert. Er wird als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt. Regierungspräsidenten werden als Spitzenbeamte nach B 7 bzw. Sachsen heißt der Regierungspräsident seit dem 1. August 2008 Präsident der Regierungspräsident
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